Metall-Arbeitgeber in Berlin und Brandenburg reichen Klage gegen IG Metall ein
Als Reaktion auf die von der IG Metall beschlossenen Tagesstreiks hat der Verband der Metall- und Elektroindustrie Berlin-Brandenburg (VME) heute beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main Klage im sogenannten Hauptsacheverfahren gegen die Gewerkschaft eingereicht.
Grundlage der Klage ist die Tatsache, dass die Gewerkschaft eine Arbeitszeitverkürzung mit einem Teilentgeltausgleich für bestimmte Beschäftigtengruppen fordert, die zu einer rechtswidrigen Diskriminierung anderer Teilzeitbeschäftigter führen würde. Nach der geltenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes sind Streiks, die auf ein rechtswidriges Ziel gerichtet sind, selber rechtswidrig.
Bei den Verhandlungen am vergangenen Wochenende waren Arbeitgeber und Gewerkschaften beim Geld, bei flexiblen Arbeitszeitmodellen und bei einem Ausgleich für einzelne Beschäftigtengruppen auf dem Weg zu einem vernünftigen Kompromiss. Am Ende hat der Vorstand der IG Metall die erreichten Zwischenstände vom Tisch gewischt und stattdessen mit einem bewusst unerfüllbaren Ultimatum den Affront gesucht. Die Arbeitgeber haben ein Angebot im Gesamtvolumen von 6,8 Prozent bei einer Laufzeit von 27 Monaten vorgelegt.
Spätestens damit wurde deutlich, dass die Verhandlung bloß ein Vorwand war, um im Anschluss die Streiks beschließen zu können. Ein Tarifabschluss, den beide Verhandlungsführer erzielen wollten, hätte dabei gestört.
Die Arbeitgeber informieren auf www.zukunft-statt-zu-teuer.de über ihre Positionen und über den Stand der Auseinandersetzung.