Der VME berät ihre Mitglieder in allen Fragen der Betriebsverfassung, des Einzelarbeitsvertragsrechts und der Unternehmensmitbestimmung. Die Hilfen des VME bei der Konfliktlösung im Betrieb umfassen das gesamte Betriebsverfassungsrecht:
- Abgrenzung der Rechte und Pflichten des Betriebsrates - Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten - Mitwirkung in personellen Angelegenheiten - Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Die beratende Tätigkeit des VME deckt auch alle Fragen des individuellen Arbeitsrechts ab, so z.B. auf den Gebieten
- Kündigungsschutz - Urlaubsrecht - Mutterschutzrecht/Elternzeit - Jugendarbeitsschutzrecht - Schwerbehindertenrecht - Heimarbeitsrecht - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitsplatzschutzrecht - Arbeitnehmerüberlassung - Berufsbildungsrecht
Im Streitfall vertritt der VME seine Mitgliedsfirmen vor den Arbeitsgerichten.
Der VME informiert kontinuierlich über die arbeits- und sozialrechtliche Rechtsprechung und über neue gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften zum Wirtschafts-, Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen, z.B. in Fragen der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb, der Arbeitszeitgestaltung, der Einführung und Anwendung neuer Techniken sowie der betrieblichen Lohngestaltung gewährt der VME umfassende Unterstützung.
Aus dem Kreis seiner Mitglieder benennt der VME ehrenamtliche Richter für die Arbeitsgerichtsbarkeit in Berlin und Brandenburg.
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