30.01.23

Aktuelles zu Corona

Arbeitsschutz - Infektionsschutz - Homeoffice - Testen - Impfungen

Die Corona-Pandemie hat nach wie vor Auswirkungen auf den betrieblichen Alltag. Wir informieren Sie über die aktuelle Rechtslage und stellen Ihnen Unterlagen und hilfreiche Links für weitere Informationen zur Verfügung.

1. SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung 

2. Impfungen durch Betriebsärzte

3. Einrichtungsbezogene Impfpflicht

1. SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung

Die Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung wurde am 9. September 2022 vom Bundestag beschlossen. Das Bundeskabinett hat im Januar 2023 die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen, damit läuft die Verordnung zum 2. Februar 2023 aus.

In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin coronaspezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. Mit der Aufhebung entfällt allerdings für alle anderen Bereiche die Verpflichtung, in einem betrieblichen Hygienekonzept Maßnahmen des Infektionsschutzes nach Maßgabe des § 2 Corona-ArbSchV festzulegen und umzusetzen. Ungeachtet dessen ist der Arbeitgeber wie auch schon vor der Pandemie nach § 3 ArbSchG gehalten, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, wozu gegebenenfalls auch Infektionsschutzmaßnahmen gehören können.

2. Impfungen durch Betriebsärzte

Seit Sommer 2021 sind auch die Betriebsärzte bundesweit in die COVID-19-Impfkampagne einbezogen.

Umfangreiches Informationsangebot steht zudem unter www.wirtschaftimpftgegencorona.de zur Verfügung. Dieses Angebot wird gemeinschaftlich von BDA, BDI, DIHK und ZDH verantwortet und enthält zahlreiche praktische Informationen, u.a. zum Impfmanagement im Betrieb, zu zugelassenen Impfstoffen und Zubehör oder zur Aufklärung und Anamnese vor einer Impfung.

3. Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Ab dem 16. März 2022 galt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Diese Regelung ist am 1. Januar 2023 außer Kraft getreten.

Regelungen zum Arbeits- und Infektionsschutz

Ihr Ansprechpartner

Alexander Schirp, UVB, stv. Hauptgeschäftsführer, Unternehmensverbände, Berlin, Brandenburg
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