26.02.15Berlin

Tarifparteien der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg einigen sich

Moschko: „Schmerzhafter Aufschlag beim Lohn, aber fairer Kompromiss bei qualitativen Themen“
Mit dem traditionellen Handschlag besiegeln VME-Verhandlungsführer Stefan Moschko (l.) und IG Metall Bezirksleiter Olivier Höbel (r.) den Tarifabschluss 2015 © VME 2015 / Madlen Dietrich

Ein schmerzhafter Aufschlag beim Entgelt, dafür ein fairer Kompromiss in den Punkten Altersteilzeit und Weiterbildung – das ist der Kern des Tarifabschlusses, auf den sich am Donnerstag der Verband der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg (VME) und die IG Metall geeinigt haben. Die Löhne für die 100.000 Beschäftigten der Branche in der Region steigen demnach um 3,4 Prozent zum 1. April 2015, zusätzlich gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Die Laufzeit endet am 31. März 2016, also nach 15 Monaten. „Beim Entgelt geht der Kompromiss an die Grenze dessen, was unsere Unternehmen verkraften können“, sagte Moschko. Vor allem für die kleinen und mittleren Firmen bedeute die Erhöhung eine deutliche Belastung in konjunkturell unsicherer Zeit. 

„Dafür haben wir unsere Kernziele bei den qualitativen Themen fast komplett erreicht: Die Altersteilzeit wird, anders als von der IG Metall gefordert, nicht ausgeweitet“, resümierte der VME-Verhandlungsführer. „Und bei der Weiterbildung gibt es auch künftig weder individuelle Ansprüche, noch Zuschüsse oder eine Mitbestimmung durch den Betriebsrat.“ Nicht zuletzt habe der VME mit diesem Kompromiss einen Streik abgewendet, der Moschko zufolge nach den Warnstreiks und der Drohung der Gewerkschaft mit einer Urabstimmung immer wahrscheinlicher geworden war. 

Die modernisierten Regelungen zur Altersteilzeit bringen laut Moschko für die Unternehmen eine Vereinfachung im Vergleich zur bisherigen Regelung. Zudem werde das Instrument an die veränderten gesetzlichen und demografischen Bedingungen angepasst und stärker auf besonders belastete Arbeitnehmer konzentriert. „Das war uns in dieser Tarifrunde immer ein wichtiges Anliegen.“ Nicht durchsetzen konnte die Gewerkschaft überdies ihre Forderung, nicht ausgeschöpfte Altersteilzeit-Mittel an die Beschäftigten auszuzahlen oder in einen Topf für andere Zwecke zu geben. „Das hätte vor allem die kleinen und mittleren Betriebe, in denen Altersteilzeit keine so große Rolle spielt, auf einen Schlag deutlich belastet“, sagte Moschko weiter.

Dass Bildung und Qualifizierung für die Unternehmen längst eine wichtige Rolle spielen, haben die Arbeitgeber stets unterstrichen. Entscheidend bleibe aber der betriebliche Bedarf. „Das neue Modell ist fair und zukunftsfest“, befand Moschko. Beschäftigte könnten nun im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber im Rahmen von Arbeitszeit-Modellen für die persönliche betriebliche Weiterbildung freigestellt werden. Sie bekämen in dieser Bildungsphase ein stetiges Einkommen, finanziert durch die von ihnen eingebrachten Sonderzahlungen oder Arbeitszeitguthaben. Die Details dieses Bildungskontos regeln Arbeitgeber und Beschäftigte. 

Die Eckpunkte des Tarifabschlusses 2015:

1. Entgelt

  • Erhöhung der Entgelte um 3,4 Prozent zum 01.04.2015.
  • Einmalzahlung von insgesamt 150,- Euro.
  • Kündbar zum 31.03.2016, Gesamtlaufzeit 15 Monate.

2. Altersteilzeit

  • Der Tarifvertrag zur Altersteilzeit wird wieder in Kraft gesetzt. Er läuft bis zum 31.12.2021.
  • Der Anspruch bleibt auf maximal 4 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes begrenzt.
  • Vorrang bei der Altersteilzeit haben besonders Belastete (bis zu 3 Prozent statt bislang 2,5 Prozent). Auch nicht „besonders Belastete“ können in Altersteilzeit gehen, allerdings maximal 2 Prozent einer Belegschaft, statt bislang 2,5 Prozent. Besonders Belastete können 5 Jahre Altersteilzeit machen (frühestens mit 58 Jahren), übrige Beschäftigte maximal vier Jahre, frühestens ab 61 Jahren.
  • Die Altersteilzeit wird auf ein Bruttoaufstockungsmodell umgestellt, was die Berechnung für die Betriebe deutlich vereinfacht.
  • Kein Verwendungs- und Ausschüttungszwang für nicht ausgeschöpfte Altersteilzeit-Mittel für andere Zwecke (z.B. Weiterbildung).

3. Bildung

  • Neuer Tarifvertrag Bildung (TV B) bis zum 31. Dezember 2019.
  • Kein Anspruch auf finanzielle Förderung persönlicher Weiterbildung durch den Arbeitgeber.
  • Möglichkeit der finanziellen Förderung einer persönlichen Weiterbildung nur auf Basis einer freiwilligen Betriebsvereinbarung.
  • Möglichkeit der Einrichtung eines persönlichen Bildungskontos, auf dem Arbeitnehmer für eine künftige Freistellung für persönliche Weiterbildung Zeit und Geld ansparen können.
  • Keine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.
  • Dauer der Bildungsvereinbarung auf höchstens sieben Jahre begrenzt.
Der Verband der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg e. V. (VME) vertritt die Interessen der größten Industriebranche der Region. Er ist regionaler Tarifpartner der Branchengewerkschaften der M+E-Industrie. Daneben setzt er sich für die Belange seiner Unternehmen in der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik ein. Dem VME gehören 138 Unternehmen an. Auf Bundesebene ist der VME mit anderen regionalen Metallarbeitgeberverbänden im Dachverband GESAMTMETALL zusammengeschlossen. Der VME ist der größte Mitgliedsverband der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB).

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