Potenzialberatung

Die Potenzialberatung ist ein Förderprogramm des Landes Berlin, mit dem die Wettbewerbsfähigkeit im verarbeitenden Gewerbe, im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe sowie in der digitalen Wirtschaft gestärkt werden soll.

Die Förderung der Potentialberatung in Berlin zielt darauf ab, durch Erleichterung des Einsatzes von externen Beratern kleine und mittlere Unternehmen sowie Beschäftigte des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen bei der Optimierung der Arbeitsorganisation und Geschäftsprozesse zu unterstützen, Innovationsprozesse zu beschleunigen und damit die Wettbewerbsfähigkeit und Wachstumsmöglichkeiten der Betriebe und Beschäftigten in Berlin zu verbessern.

Der Verband der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg e.V. (VME) ist beratende und vorprüfende Instanz für das Programm. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ist anschließende Bewilligungsbehörde.

Mit der Förderung von Potenzialberatungen im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe sowie in der digitalen Wirtschaft können mittelständische Unternehmen sowie Handwerksbetriebe finanzielle Mittel für die Einholung externer Beratung erhalten: maximal 8.000 € für eine Grundberatung und 8.000 € für eine anschließende Aufbauberatung. Diese Zuwendung ist ein nicht zurückzahlbarer Zuschuss.

Abweichend zu anderen Beratungsprogrammen muss der Antrag auf Förderung gemeinsam von der Belegschaftsvertretung und der Geschäftsführung gestellt werden. Ziel der Potenzialberatung ist, durch externe Beratungen Unternehmen und Beschäftigte von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) bei der Optimierung der Arbeitsorganisation und des Geschäftsprozesses zu unterstützen. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit verbessert und es können Arbeitsplätze gesichert und ausgebaut werden.

Das Programm wird aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) finanziert. Gefördert werden Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die nach dem jeweils geltenden Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) förderfähige Tätigkeiten ausüben (Erfüllen der Voraussetzungen des Primäreffekts) und deren Projekt dem Bereich „Beratung“ zugeordnet werden kann.

Antragsberechtigt sind Geschäftsführungen und Arbeitnehmervertretungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz und Betriebsstätte in Berlin, das heißt die Betriebsstätte, die gefördert werden soll, muss in Berlin sein.

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung. Es gibt einen modulare Aufbau für eine Grund- und eine Aufbauberatung.

Die Potentialberatung besteht aus drei Teilen:

  • Analyse der Stärken und Schwächen des Antrag stellenden Unternehmens
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Nutzung der unternehmensinternen Potenziale und externer Ressourcen
  • Begleitung der ersten Schritte zur Umsetzung der mit dem Unternehmen und den Beschäftigten entwickelten Verbesserungen

 

Förderfähig sind u.a. folgende Beratungsinhalte:

  • Organisationsanalyse- und entwicklung
  • Personalgewinnung- und entwicklung
  • Arbeitsorganisation
  • Optimierung von Geschäftsprozessen
  • Beratung technologischer Innovationen
  • Anpassung an neue Markterfordernisse
  • Hilfe zur Erschließung neuer Märkte

 

Der Antrag ist ausschließlich mit Originalunterlagen und vor Beratungsbeginn einzureichen:

Verband der Metall- und Elektroindustrie e.V. (VME), Am Schillertheater 2, 10625 Berlin, z.Hd. Herrn Klaus Jeske

Dokumente

Ansprechpartner im Verband

Klaus Jeske, UVB, Unternehmensverbände, Berlin, Brandenburg
Wirtschaftsförderung
Klaus
Jeske
Telefon:
+49 30 31005-127
Telefax:
+49 30 31005-240
E-Mail:
Jeske [at] vme-net.de

Investitionsförderung

Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe
Wirtschaftsförderung
Frau Sarah Erdmenger
Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Tel.: +49 30 9013-8413