ERA – Entgelt-Rahmenabkommen
ERA steht für die Zusammenführung der in der Vergangenheit getrennten Lohn- und Gehaltsrahmentarifverträge für Arbeiter und Angestellte zu einem einheitlichen Vertragswerk für alle Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie. In Berlin und Brandenburg traten die ERA-Tarifverträge im April 2005 in Kraft. Anfang 2006 wurden sie sukzessive in den Betrieben eingeführt.
Dabei verlief die Einführung aus unserer Sicht erfolgreich. Unsere Betriebe konnten die neuen tariflichen Regelungen überwiegend konfliktarm und kostenneutral einführen – obwohl jeder Beschäftigte neu einzugruppieren war.
So nutzte die große Mehrheit der Unternehmen die Chance, betriebliche Entgeltpolitik auf eine moderne und zukunftsfeste Basis zu stellen. Das tarifliche Entgeltgefüge wurde durch die ERA-Tarifverträge grundlegend modernisiert und an die heutigen betrieblichen Anforderungen angepasst. Dabei flossen die in den letzten 30 Jahren erfolgten wirtschaftlichen und arbeitsorganisatorischen Strukturveränderungen in den Betrieben mit in das neue Tarifwerk ein. Dies gewährleistet eine anforderungs- und leistungsgerechte Entgeltgestaltung für alle Beschäftigtengruppen. Die traditionelle Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten wurde aufgehoben und das Regelwerk gleichzeitig vereinfacht.
Seit Ablauf der betrieblichen Einführungsphase im Juni 2009 bilden die ERA-Tarifverträge die alleinige tarifliche Basis der Entgeltfindung in den Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg. Alle Beschäftigten erhielten eine neue Entgeltgruppe entsprechend ihrer ausgeführten Tätigkeit.
Damit stellten die ERA-Tarifverträge die Reformfähigkeit des Flächentarifvertrags unter Beweis – nicht zuletzt durch die vereinfachten Regelungen und die vielfältigen betrieblichen Gestaltungsspielräume.