Arbeitszeit
Ein Schwerpunkt der Tarifpolitik ist der Wunsch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die Arbeitsbedingungen weiter zu flexibilisieren und so individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Insbesondere bei der Arbeitszeit wünschen sich Betriebe und Beschäftigte mehr Spielräume – ohne dabei den Flächentarifvertrag in Frage zu stellen.
Im Mittelpunkt stehen Wünsche wie die Anpassung des Arbeitskräftebedarfs an die Anlagen-Betriebszeit auf Seiten der Unternehmen und an familiäre Erfordernisse auf Seiten der Beschäftigten.
Aktuelle tarifliche Regelungen
Im Tarifgebiet I (Berlin (West)) beträgt die tarifliche Regelarbeitszeit 35 Wochenstunden. Im Tarifgebiet II (Berlin (Ost) und Brandenburg) sind es 38 Wochenstunden. Durch eine entsprechende Vereinbarung kann die Arbeitszeit für maximal 13 % der Beschäftigten auf bis zu 40 Stunden erhöht werden. Eine Absenkung der Arbeitszeit auf bis zu 30 Wochenstunden im Tarifgebiet I und auf bis zu 33 Wochenstunden im Tarifgebiet II kann mittels Betriebsvereinbarung für alle Beschäftigten oder auch nur für Betriebsteile erfolgen.
Flexible Arbeitszeiten von Montag bis Sonntag
Nach den tariflichen Regelungen kann die Arbeitszeit auf alle Werktage, also auch auf den Samstag, verteilt werden. Darüber hinaus ist Sonntagsarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Ausgleichszeitraum von 12 Monaten
Die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit muss nicht in jeder Woche erreicht werden. Die Tarifverträge bieten einen Ausgleichszeitraum von 12 Monaten an, der mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien auch verlängert werden kann.