Demografie / Altersteilzeit
Mit der Einführung der Rente mit 63 musste auch der Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente (TV FlexÜ) angepasst werden. Die Regelungen sehen nun wie folgt aus.
Frühestens ab dem 57. Lebensjahr können Arbeitnehmer der M+E-Industrie ihre Arbeitszeit um die Hälfte reduzieren. Dabei kommt das sogenannte „Blockmodell“ zum Einsatz. Die Arbeitszeit wird so verteilt, dass der Arbeitnehmer in der ersten Hälfte des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses voll arbeitet, in der zweiten Hälfte dagegen nicht. So kann er dann beispielsweise drei Jahre ab dem 57. Lebensjahr voll arbeiten und ab dem 60. Lebensjahr in eine ebenfalls dreijährige Freistellungsphase gehen. Danach folgt der Ruhestand. Über den gesamten Sechsjahres-Zeitraum wird das Altersteilzeitentgelt aufgestockt.