
Sonderausgabe zum Tarifabschluss in Berlin und Brandenburg
Die Tarifparteien der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg haben vereinbart, den kürzlich in Baden-Württemberg vereinbarten Pilot-Abschluss im Wesentlichen für die Betriebe in der Hauptstadtregion mit ihren rund 100.000 Beschäftigten zu übernehmen. „Die überaus komplexe Einigung bedeutet eine schmerzhafte Kostenbelastung. Doch die außerordentlich lange Laufzeit von 27 Monaten fängt das teilweise auf und bringt Planungssicherheit für unsere Unternehmen und unsere Mitarbeiter“, sagte Stefan Moschko, der Verhandlungsführer des VME. Zudem enthalte der Kompromiss wichtige Möglichkeiten zur dauerhaften Differenzierung, womit gerade mittelständische Unternehmen mehr Spielraum und Flexibilität bekämen.
Mehr Arbeitszeitvolumen für die Betriebe
Moschko bewertete den Abschluss als den „Grundstein für ein innovatives Arbeitszeitsystem“. Den Unternehmen stehe jetzt mehr bedarfsgerecht einsetzbares Arbeitszeitvolumen zur Verfügung. Zugleich seien bei den zusätzlichen Teilzeitansprüchen der Beschäftigten die betrieblichen Interessen hinreichend berücksichtigt. „Damit haben wir unsere wesentlichen Verhandlungsziele erreicht. Die Unternehmen erhalten die Möglichkeit, aktiv und mit der eigenen Belegschaft dem bereits heute bestehenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Mehr arbeiten zu können, entspricht im Übrigen auch den Wünschen vieler Mitarbeiter.“
Die Tabellenentgelte werden zum 1. April 2018 um 4,3 Prozent erhöht, für die Monate Januar bis März gibt es eine Einmalzahlung von 100 Euro. Im Gegenzug für die mögliche Ausweitung des Arbeitsvolumens haben die Beschäftigten den Anspruch, ihre Wochenarbeitszeit befristet auf bis zu 28 Stunden abzusenken. Das können die Unternehmen aber unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen, etwa wenn es betrieblich nicht umsetzbar ist.
Ab 2019 weitere Differenzierung
Ab 2019 kommt eine weitere Sonderzahlung hinzu, das tarifliche Zusatzgeld („T-ZUG“). Es besteht aus 27,5 Prozent eines Monatsentgelts. Eltern, Pflegende und Schichtarbeiter können unter spezifischen Bedingungen diesen Baustein des T-ZUG in acht zusätzliche freie Tagen pro Jahr umwandeln. Hinzu kommt 2019 eine weitere, für jeden Beschäftigten einheitliche Einmalzahlung von 400 Euro. Diese kann jedoch jetzt und in Zukunft, abhängig von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, verschoben, reduziert oder ganz gestrichen werden.
Bei der bedarfsgerechten Ausweitung des Arbeitsvolumens können nun mehr Mitarbeiter als bislang ihre Wochenarbeitszeit auf bis zu 40 Stunden aufstocken. Und bis zu 50 Stunden aus den Arbeitszeitkonten der Mitarbeiter können künftig im Einvernehmen mit dem Betriebsrat zuschlagsfrei ausgezahlt werden. Das entspricht rechnerisch einer Stunde mehr Arbeitsvolumen pro Woche. „Wir haben mit diesem Abschluss sowohl die Interessen der Unternehmen als auch die unserer Mitarbeiter in Einklang gebracht“, resümierte Moschko. „Die Forderung der IG Metall nach einem Teilentgeltausgleich, die wir aus rechtlichen Gründen gar nicht erfüllen konnten, ist dagegen vom Tisch. Damit wird es auch in Zukunft keine unterschiedliche Bezahlung für die gleiche Arbeit geben.“
Des weiteren vereinbarten die Tarifparteien, ergebnisoffene Gespräche unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen über einen Prozess zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Tarifgebiet II zu führen.