11.10.21

Weiterbildung in der M+E Industrie

Handreichung

Die berufliche Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ein Kernanliegen für die Unternehmen der Metall- und Elektro-Industrie (M+E-Industrie). Die Unternehmen bauen auf ihre hoch qualifizierten und motivierten Mitarbeiter. Aus- und Weiterbildung lassen den Anteil der Fachkräfte an allen Beschäftigten seit langem kontinuierlich steigen: Heute sind rund 85 Prozent der Beschäftigten Akademikerinnen und Akademiker oder Fachkräfte mit einer beruflichen Ausbildung. Die berufliche Weiterbildung ist zur Sicherung der Wettbewerbsfähig-keit und Innovationskraft der M+E-Unternehmen unerlässlich. Ohne die ständige Weiterbildung der Mitarbeiter wäre der Erfolg der Unternehmen auf den internationalen Märkten in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten nicht vorstellbar gewesen.

Die Unternehmen der M+E-Industrie investieren deshalb jährlich mehr als vier Milliarden Euro in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Das zeigt den hohen Stellenwert der betrieblichen Weiterbildung in den Unternehmen. Weitere vier Milliarden Euro investieren die Unternehmen jedes Jahr in die Ausbildung ihres Fachkräftenachwuchses. Alles in allem geben die M+E-Unternehmen damit mehr als acht Milliarden Euro für die Qualifizierung ihrer Belegschaften aus.

Die betriebliche Weiterbildung steht heute vor besonderen Herausforderungen. Die Unternehmen müssen sich nicht mehr nur auf den demografischen Wandel sowie auf eine wachsende Fachkräfteknappheit einstellen. Hinzu kommen der sich rasant beschleunigende Strukturwandel in der M+E-Industrie unter den Zeichen von Digitalisierung, Arbeit 4.0, Industrie 4.0 und Dekarbonisierung sowie – aktuell – die unvorhersehbare weltweite Corona-Pandemie. Alle diese Themen stellen Unternehmen und Beschäftigte vor teilweise völlig neue Herausforderungen.

Betriebliche Weiterbildung muss gerade deswegen am Bedarf des Unternehmens ausgerichtet und mit der Investitions- und Organisationsplanung abgestimmt sein. Erfolgreiche Weiterbildung der M+E-Industrie baut deshalb auf eine vielfältige betriebliche Praxis mit betriebsin-dividuellen Lösungen. Nur im Kontext mit den betrieblichen Anforderungen kann die berufliche Handlungsfähigkeit der Fachkräfte gezielt gefördert und weiterentwickelt werden. Praxisferne Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Gießkannenprinzip und Weiterbildung auf Vorrat sind ineffizient und nicht zielführend. Hier gibt es zum Teil noch Verbesserungsbedarf bei der Förderung der Weiterbildung nach dem SGB III.

Besonders wichtig ist, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die berufliche Weiterbildung als wichtiges, eigenes Zukunftsthema erkennen. Berufliche Qualifizierung nutzt Betrieben und Beschäftigten gleichermaßen, denn der Erhalt und die Anpassung von Kompetenzen sind entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer. Dabei ist Lastensharing – etwa durch Einbringung von Freizeit der Beschäftigten – durchaus zumutbar. Auch die Gesellschaft insgesamt profitiert von der Weiterbildung, weil sie einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit des Standortes und der Arbeitsplätze leistet und damit hilft, die nachhaltige Finanzierung der öffentlichen Haushalte und der Sozialsysteme zu sichern.

Berufliche Weiterbildung muss sich am Bedarf des Unternehmens ausrichten und deshalb die Inhalte und Themen aufgreifen, die im konkreten betrieblichen Alltag gefordert sind. Dazu ge-hört das Beherrschen neuer Maschinen und Anlagen ebenso wie die Einübung in neue Ab-läufe, die Anwendung einer neuen Software oder das Erlernen einer Fremdsprache zur Be-treuung neuer Kunden.

Neben diesem „Alltagsgeschäft“ der Weiterbildung kommen aktuell die besonderen Heraus-forderungen, die der beschleunigte technische, arbeitsorganisatorische und wirtschaftliche Strukturwandel mit sich bringt: Hier geht es um die Anforderungen aus der Digitalisierung der Produkte und Prozesse, um Konzepte von „Arbeit 4.0“ und „Industrie 4.0“, um neue Mobilitäts- und Antriebskonzepte, vor allem in der automobilen Wertschöpfungskette (Stichwort„Elektromobilität“), und damit zusammenhängend um den Umweltschutz, um Klimawandel und Dekarbonisierung.

Vor allem die Digitalisierung verändert die Arbeits- und Berufswelt in allen Branchen und Unternehmen tiefgreifend. Das Spektrum der geforderten Kompetenzen und damit möglicher Weiterbildungsinhalte reicht von der Entwicklung von Smart Hardware und Robotik über die Konzeption und Administration vernetzter IT-Systeme bis zur WEB-Entwicklung, der Nutzung von „Big Data“ oder dem Umgang mit sozialen Medien und schließt am Ende auch das digitale Lernen mit ein.

Dazu kommen gerade im Umfeld der Digitalisierung weitere Schlüsselqualifikationen, die es den Beschäftigten ermöglichen sollen, sich besser auf die neue Geschwindigkeit der Veränderungen einzustellen und die höhere Komplexität der Aufgaben zu bewältigen. Hier geht es zum Beispiel um Adaptionsfähigkeit, Kreativität und Durchhaltevermögen. die Fähigkeit zum kollaborativen Arbeiten, um agiles Führen und Arbeiten, um Projekt- und Innovationsmanagement und auch um unternehmerisches Denken.

Für das zentrale Thema Digitalisierung und die Anforderungen an die Beschäftigten haben die Sozialpartner der M+E-Industrie im Bereich der Ausbildung mit der Modernisierung der industriellen Metall- und Elektroberufe und der Mechatroniker 2018 einheitliche optionale Qualifizierungsschwerpunkte entwickelt. Mit diesen kodifizierten Zusatzqualifikationen wurden Standards gesetzt, die bundesweit nachgefragt und damit auch qualitätsgesichert und vergleichbar sind. Sie sind ausdrücklich auch eine kurzfristig realisierbare Qualifizierungsmöglichkeit im Rahmen der betrieblichen Weiterbildung.

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Gesamtmetall Handreichung "Weiterbildung in der M+E-Industrie"

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Sebastian Krohne
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